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   StGH Hessen, 24.06.1949 - P.St. 19   

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StGH Hessen, 24.06.1949 - P.St. 19 (https://dejure.org/1949,6)
StGH Hessen, Entscheidung vom 24.06.1949 - P.St. 19 (https://dejure.org/1949,6)
StGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 1949 - P.St. 19 (https://dejure.org/1949,6)
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Wird zitiert von ... (4)

  • StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 359

    Verfassungsbruch

    Der Staatsgerichtshof habe daher in ständiger Rechtsprechung eine Überprüfung solcher Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung abgelehnt (Entscheidungen P.St. 19 vom 24.6.1949, P.St. 57 vom 16.9.1949 und P.St. 29 vom 6.1.1950) und in dem Beschluß P.St. 51 vom 3.2.1950 ausdrücklich festgestellt, daß die Strafverfahrensordnung 1946 als zoneneinheitliches Gesetz nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung überprüft werden könne.

    Über die Rechtsqualität dieses Gesetzes habe der Staatsgerichtshof bereits im Schluß P.St. 19 vom 24.6.1949 für das ebenfalls zonenheitliche Gesetz zur Befreiung vom National-.

  • StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367

    Verfassungsbruch; Zonengesetzgebung; Schwurgericht; Gerichtsbesetzung

    Der Staatsgerichtshof habe daher in ständiger Rechtsprechung eine Überprüfung solcher Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung abgelehnt (Entscheidungen P.St. 19 vom 24.6.1949, P.St. 57 vom 16.9.1949 und P.St. 29 vom 6.1.1950) und in dem Beschluss P.St. 51 vom 3.2.1950 ausdrücklich festgestellt, dass die Strafverfahrensordnung 1946 als zoneneinheitliches Gesetz nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung überprüft werden könne.

    Über die Rechtsqualität dieses Gesetzes habe der Staatsgerichtshof bereits im Beschluss P.St. 19 vom 24.6.1949 für das ebenfalls zoneneinheitliche Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.6.1946 (GVBl. 1946, 57) ausgeführt, dass die von den im Länderrat zusammengeschlossenen Ministerpräsidenten auszuübende gesetzgebende Gewalt nicht von derjenigen der Landtage und mithin auch nicht aus der vom Volke ausgehenden Staatsgewalt, sondern aus der Staatsgewalt abgeleitet sei, welche die Militärregierung kraft Kriegs- und Besatzungsrechts für sich in Anspruch genommen habe; die im Länderrat ausgeübte Gesetzgebungszuständigkeit der Ministerpräsidenten beruhe daher auf den Proklamationen Nr. 2 und 4 der Militärregierung.

  • StGH Hessen, 29.05.1954 - P.St. 104

    Prüfungsbefugnis; Prüfungsumfang; Grundrechtsklagefrist; Klagefrist;

    Dieses bedeutet allgemein, dass jede außerhalb des Kreises der Spruchbehörden gelegene Instanz eines Landes der genannten Zone, mithin auch der StGH, "sich jeder Tätigkeit im Hinblick auf die Entscheidungsgewalt der Spruchkammer zu enthalten hat (so Beschluss des StGH vom 16.12.49 - P.St. 57 -, vgl. auch Beschluss des StGH vom 24.IV.49 - P.St. 19 -, in Verwaltungsrechtspr. in Deutschl. Bd. 2 S. 17).
  • StGH Hessen, 16.12.1949 - P.St. 57
    Der StGH hat daher bereits in seiner Entscheidung vom 24.6.1949 (P.St. 19) dahin Stellung genommen, dass das BefrG ohne Rücksicht auf die Verfassung anwendbar bleibt (ebenso auch die Entscheidung des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vom 16.9.1949 in der Verfassungsbeschwerdesache...).
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